Gesetzlich darf man sich, mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, ab dem 16. Lebensjahr tätowieren lassen. Wir raten jedoch davon ab, da der Geschmack bis zum ca. 20. Lebensjahr stark schwankt, aufgrund ändernden Umfeldes.
Voraussetzung sich unter dem 18. Lebensjahr tätowieren zu lassen sind u.a.
- Zeitloses Motiv
- Unauffällige Körperstelle
- nötige Reife
- Einverständnis des Erziehungsberechtigten
- Wartezeit mindestens sechs Monate
Wir tätowieren nur dann, wenn wir der Überzeugung sind, dass der Träger sein gesamtes Leben glücklich mit seiner Motivwahl bzw. tätowierten Körperstelle ist.