Warum und unter welchen Bedingungen tätowieren wir unter 18 Jahren?

Gesetzlich darf man sich, mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, ab dem 16. Lebensjahr tätowieren lassen. Wir raten jedoch davon ab, da der Geschmack bis zum ca. 20. Lebensjahr stark schwankt, aufgrund ändernden Umfeldes.

Voraussetzung sich unter dem 18. Lebensjahr tätowieren zu lassen sind u.a.

  • Zeitloses Motiv
  • Unauffällige Körperstelle
  • nötige Reife
  • Einverständnis des Erziehungsberechtigten
  • Wartezeit mindestens sechs Monate

Wir tätowieren nur dann, wenn wir der Überzeugung sind, dass der Träger sein gesamtes Leben glücklich mit seiner Motivwahl bzw. tätowierten Körperstelle ist.

 

on 06 Juni 2014
Zugriffe: 4793
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok